Erneut schränkt Corona uns ein
Liebe Hundefreunde, erneut müssen wir unser Angebot einschränken. Gemäß § 4 Absatz 2 der neuen CoronaSchVO NRW, gültig ab 24. November 2021, ist auch für den Bereich der Hundeschulen die 2G Regel anzuwenden, unabhängig davon, ob das Angebot drinnen oder draußen erfolgt. Für alle, die geimpft oder genesen sind, ändert sich nichts, außer, dass Ihr … Mehr Erneut schränkt Corona uns ein